Bieter-Informationen
Diese Seite bündelt die Teilnahmebedingungen, Rechtsgrundlagen und Verfahrensabläufe für Bieter an Vergaben der Beschaffung Fahrzeuge. Für verfahrensspezifische Fragen gilt ausschließlich die im jeweiligen Verfahren genannte Kontaktstelle.
1. Teilnahmevoraussetzungen (Eignung)
Die Eignung wird anhand der Eignungserklärung (EER) nachgewiesen; Referenzen werden nur auf Aufforderung angefordert. Bieter haben bei Abgabe anzugeben bzw. beizufügen:
| Nachweis | Regelung | Hinweis |
|---|---|---|
| Zuverlässigkeit | § 44 Abs. 2 VgV / Eigenerklärung | Ausschlussgründe sind abschließend zu verneinen (Korruption, Mafia, Schwarzarbeit, Steuerschulden > 25 EUR nach § 22 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz) |
| Fachkunde & Leistungsfähigkeit | § 45 VgV | Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre, Kapazitäten, technische Ausrüstung |
| Berufshaftpflicht | Mindestdeckung | mind. 1 Mio. EUR pauschal / 2 Mio. EUR bei Bauleistungen (Vordruck EER Abschnitt II) |
| Registerauszug | § 44 Abs. 2 Nr. 4 VgV | Handelsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (bei Aufforderung) |
| Zahlung von Steuern/Abgaben | § 44 Abs. 2 Nr. 6 VgV | Eigenerklärung; Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG auf Verlangen |
Kleinunternehmer: Bei Unterschwellenvergaben genügt die Eigenerklärung; Mittelstandsregelungen nach § 5 Abs. 2 UVgO bleiben unberührt.
2. Ablauf eines Vergabeverfahrens
| Phase | Regelung | Frist |
|---|---|---|
| Bekanntmachung | § 37 VgV / TED + Deutsche eVergabe | Tag 0 |
| Bieterfragen | § 20 VgV — schriftlich bis 10 Tage vor Fristablauf | Antwort an alle Bieter anonymisiert |
| Angebotsabgabe | elektronisch über die Abgabestelle | gem. Bekanntmachung (Ausschlussfrist § 57 UVgO sinngemäß) |
| Angebotseröffnung | nichtöffentlich, § 55 VgV | Termin in den Vergabeunterlagen |
| Bewertung & Prüfung | §§ 58–62 VgV Eignung → Wertung | angemessene Frist |
| Information der Bieter | § 134 GWB | frühestens 15 Kalendertage nach Information |
| Zuschlag & Rechtsschutz | §§ 155–160 GWB Vergabekammer | Antrag 15 Kalendertage |
3. Rechtsgrundlagen — die wichtigsten Normen im Überblick
| Norm | Kerninhalt für Bieter |
|---|---|
| § 97 Abs. 1 GWB | Wettbewerbsprinzip: alle Bieter gleich zu behandeln; Diskriminierungsverbot |
| § 97 Abs. 5 GWB | Behandlungsschutz: Bieter haben Anspruch auf Einhaltung der Regeln |
| § 101 GWB | Anwendungsbereich: öffentliche Aufträge über Schwellenwerte |
| § 124 GWB | Mittelstandsförderung: Aufteilung in Teil-/ Lose; Zusammenrechnungsverbot |
| § 123 GWB | Unterschwelle: Ermessensausübung nach billigem Ermessen |
| § 134 GWB | Informations- und Wartepflicht vor Zuschlag (15 Kalendertage) |
| § 155 GWB | Vergabekammer: Zuständigkeit, Antrag, 15-Tage-Frist |
| § 159 GWB | Kosten des Nachprüfungsverfahrens |
| § 19 VgV | Fristen für Bieterfragen; Fristverlängerung |
| § 31 VgV | Bekanntmachungen (TED/Amtsblatt), Content der Veröffentlichung |
| § 40 VgV | Fristen für den Eingang der Angebote: mind. 35 Tage bei offenen Verfahren (verkürzt bei e-Vergabe auf 15 Tage bei Aufforderung) |
| § 53 VgV | Elektronische Angebotsabgabe — Signatur, eForms, DEFORM-Vordrucke |
| § 56 VgV | Abgabe der Angebote — Fristen, Nachweise zum Angebot |
| § 59 VgV | Eignungsprüfung: Ersetzung durch Zertifikate (EMAS, Präqualifikation) |
| § 122 GWB / Art. 67 RL 2014/24/EU | Zuschlagskriterien: wirtschaftlichstes Angebot, Lebenszykluskosten |
| UVgO § 20 | Unterschwelle: Fristen, Eignung, Wertung |
4. Häufige Fehler bei der Angebotsabgabe
- Fehlende Eignungserklärung oder nicht unterschriebene Vordrucke (formaler Ausschluss)
- Angebot nach Fristablauf eingereicht — Nachweis der termingerechten Absendung genügt nicht bei elektronischer Abgabe (§ 57 UVgO)
- Abweichungen von den Vergabebedingungen ohne Kennzeichnung als Nebenangebot (§ 60 VgV)
- Unvollständige Preisangaben; Änderungen an Sperrvermerken der Vordrucke
- Nichtbeachtung der Form (Verschlüsselung/PDF/Signatur gem. § 53 VgV)
5. Elektronische Abgabe & Signaturen
Angebote sind elektronisch über die Abgabestelle einzureichen. Anforderung an Dokumente: PDF/A, max. 20 MB pro Datei; qualifizierte elektronische Signatur (QES) wird auf Aufforderung verlangt (§ 53 Abs. 9 VgV). Zur Erstellung einer QES sind die Anbieter der Vertrauensdienstleistungen nach eIDAS-VO (EU) 910/2014 zugelassen; eine Liste akkreditierter Diensteanbieter führt die Bundesnetzagentur.
6. Korruptionsschutz & Compliance (§ 98 GWB)
Erfolgt der Auftrag unter wesentlicher Beteiligung Dritter, sind vom Bieter Verpflichtungserklärungen nach § 98 GWB vorzulegen; ein Verstoß berechtigt zum Ausschluss. Ein vorsätzlicher Versuch unzulässiger Absprachen (§ 123 GWB) führt zur Sperre von bis zu 3 Jahren (§ 124 GWB).
7. Kontakt für Bieter
Allgemeine Anfragen zur Teilnahme, zu Eignungsnachweisen oder zu Fristen richten Sie an vergabe@beschaffung-fahrzeuge.de oder Fon 0228 99 334-0 (Durchwahl −4443). Verfahrensbezogene Kommunikation (Bieterfragen) läuft ausschließlich schriftlich über die Bieterfragen-Stelle.