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Bieter-Informationen

Diese Seite bündelt die Teilnahmebedingungen, Rechtsgrundlagen und Verfahrensabläufe für Bieter an Vergaben der Beschaffung Fahrzeuge. Für verfahrensspezifische Fragen gilt ausschließlich die im jeweiligen Verfahren genannte Kontaktstelle.

1. Teilnahmevoraussetzungen (Eignung)

Die Eignung wird anhand der Eignungserklärung (EER) nachgewiesen; Referenzen werden nur auf Aufforderung angefordert. Bieter haben bei Abgabe anzugeben bzw. beizufügen:

NachweisRegelungHinweis
Zuverlässigkeit§ 44 Abs. 2 VgV / EigenerklärungAusschlussgründe sind abschließend zu verneinen (Korruption, Mafia, Schwarzarbeit, Steuerschulden > 25 EUR nach § 22 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz)
Fachkunde & Leistungsfähigkeit§ 45 VgVUmsatz der letzten 3 Geschäftsjahre, Kapazitäten, technische Ausrüstung
BerufshaftpflichtMindestdeckungmind. 1 Mio. EUR pauschal / 2 Mio. EUR bei Bauleistungen (Vordruck EER Abschnitt II)
Registerauszug§ 44 Abs. 2 Nr. 4 VgVHandelsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (bei Aufforderung)
Zahlung von Steuern/Abgaben§ 44 Abs. 2 Nr. 6 VgVEigenerklärung; Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG auf Verlangen

Kleinunternehmer: Bei Unterschwellenvergaben genügt die Eigenerklärung; Mittelstandsregelungen nach § 5 Abs. 2 UVgO bleiben unberührt.

2. Ablauf eines Vergabeverfahrens

PhaseRegelungFrist
Bekanntmachung§ 37 VgV / TED + Deutsche eVergabeTag 0
Bieterfragen§ 20 VgV — schriftlich bis 10 Tage vor FristablaufAntwort an alle Bieter anonymisiert
Angebotsabgabeelektronisch über die Abgabestellegem. Bekanntmachung (Ausschlussfrist § 57 UVgO sinngemäß)
Angebotseröffnungnichtöffentlich, § 55 VgVTermin in den Vergabeunterlagen
Bewertung & Prüfung§§ 58–62 VgV Eignung → Wertungangemessene Frist
Information der Bieter§ 134 GWBfrühestens 15 Kalendertage nach Information
Zuschlag & Rechtsschutz§§ 155–160 GWB VergabekammerAntrag 15 Kalendertage

3. Rechtsgrundlagen — die wichtigsten Normen im Überblick

NormKerninhalt für Bieter
§ 97 Abs. 1 GWBWettbewerbsprinzip: alle Bieter gleich zu behandeln; Diskriminierungsverbot
§ 97 Abs. 5 GWBBehandlungsschutz: Bieter haben Anspruch auf Einhaltung der Regeln
§ 101 GWBAnwendungsbereich: öffentliche Aufträge über Schwellenwerte
§ 124 GWBMittelstandsförderung: Aufteilung in Teil-/ Lose; Zusammenrechnungsverbot
§ 123 GWBUnterschwelle: Ermessensausübung nach billigem Ermessen
§ 134 GWBInformations- und Wartepflicht vor Zuschlag (15 Kalendertage)
§ 155 GWBVergabekammer: Zuständigkeit, Antrag, 15-Tage-Frist
§ 159 GWBKosten des Nachprüfungsverfahrens
§ 19 VgVFristen für Bieterfragen; Fristverlängerung
§ 31 VgVBekanntmachungen (TED/Amtsblatt), Content der Veröffentlichung
§ 40 VgVFristen für den Eingang der Angebote: mind. 35 Tage bei offenen Verfahren (verkürzt bei e-Vergabe auf 15 Tage bei Aufforderung)
§ 53 VgVElektronische Angebotsabgabe — Signatur, eForms, DEFORM-Vordrucke
§ 56 VgVAbgabe der Angebote — Fristen, Nachweise zum Angebot
§ 59 VgVEignungsprüfung: Ersetzung durch Zertifikate (EMAS, Präqualifikation)
§ 122 GWB / Art. 67 RL 2014/24/EUZuschlagskriterien: wirtschaftlichstes Angebot, Lebenszykluskosten
UVgO § 20Unterschwelle: Fristen, Eignung, Wertung

4. Häufige Fehler bei der Angebotsabgabe

  • Fehlende Eignungserklärung oder nicht unterschriebene Vordrucke (formaler Ausschluss)
  • Angebot nach Fristablauf eingereicht — Nachweis der termingerechten Absendung genügt nicht bei elektronischer Abgabe (§ 57 UVgO)
  • Abweichungen von den Vergabebedingungen ohne Kennzeichnung als Nebenangebot (§ 60 VgV)
  • Unvollständige Preisangaben; Änderungen an Sperrvermerken der Vordrucke
  • Nichtbeachtung der Form (Verschlüsselung/PDF/Signatur gem. § 53 VgV)

5. Elektronische Abgabe & Signaturen

Angebote sind elektronisch über die Abgabestelle einzureichen. Anforderung an Dokumente: PDF/A, max. 20 MB pro Datei; qualifizierte elektronische Signatur (QES) wird auf Aufforderung verlangt (§ 53 Abs. 9 VgV). Zur Erstellung einer QES sind die Anbieter der Vertrauensdienstleistungen nach eIDAS-VO (EU) 910/2014 zugelassen; eine Liste akkreditierter Diensteanbieter führt die Bundesnetzagentur.

6. Korruptionsschutz & Compliance (§ 98 GWB)

Erfolgt der Auftrag unter wesentlicher Beteiligung Dritter, sind vom Bieter Verpflichtungserklärungen nach § 98 GWB vorzulegen; ein Verstoß berechtigt zum Ausschluss. Ein vorsätzlicher Versuch unzulässiger Absprachen (§ 123 GWB) führt zur Sperre von bis zu 3 Jahren (§ 124 GWB).

7. Kontakt für Bieter

Allgemeine Anfragen zur Teilnahme, zu Eignungsnachweisen oder zu Fristen richten Sie an vergabe@beschaffung-fahrzeuge.de oder Fon 0228 99 334-0 (Durchwahl −4443). Verfahrensbezogene Kommunikation (Bieterfragen) läuft ausschließlich schriftlich über die Bieterfragen-Stelle.